Kürzlich wurden sechs radikale Imame freigelassen, nachdem sie auf Anordnung der schwedischen Sicherheitspolizei festgenommen worden waren, weil sie als echte und dauerhafte Bedrohung für Schwedens nationale Sicherheit gelten. Der Grund, warum sie freigelassen wurden, ist, dass sie nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, weil sie dort misshandelt werden könnten, und dass dies durch die UN-Flüchtlingskonvention unterstützt wird.
Zwar sieht die UN-Flüchtlingskonvention in Artikel 33 Absatz 1 vor, dass die Abschiebung nicht erfolgen darf, "wenn das Leben oder die Freiheit des Einzelnen bedroht ist", aber gleichzeitig sieht Absatz 2 desselben Artikels vor, dass Personen, die als Bedrohung für die Sicherheit der Nation angesehen wird oder die ein anderes schweres Verbrechen begangen haben, hat nicht das Recht, die in Absatz 1 genannten Gründe anzugeben!
Daher ist es eine schamlose Lüge zu sagen, dass es unter keinen Umständen möglich sein sollte, Extremisten auszuweisen, obwohl die Person in den Ländern, in die sie ausgewiesen werden, "misshandelt" werden kann.
UN-Flüchtlingskonvention, Artikel 33:
- Kein Vertragsstaat darf einen Flüchtling in irgendeiner Weise an die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückschicken (im Folgenden: Zurückweisung) an die Grenzen von Gebieten, in denen sein Leben oder seine Freiheit aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht wäre oder politische Meinung.
- Der Nutzen dieser Bestimmung kann jedoch von einem Flüchtling nicht geltend gemacht werden, den es als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes, in dem er sich befindet, oder der durch ein rechtskräftiges Urteil eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurde, als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes, in dem er sich befindet, stellt eine Gefahr für die Gemeinschaft dieses Landes dar.
Es ist wahrscheinlich dieser Abschnitt (2), den Dänemark erfolgreich nutzt, um "seine" Extremisten aus dem dänischen Hoheitsgebiet zu vertreiben, und niemand geringer als die üblichen Verdächtigen haben sich bisher beschwert. Das schwedische Justizministerium, die Migrationsbehörde, die Justiz, Journalisten und parlamentarische Politiker sehen jedoch keinen Abschnitt 2, da er der "heiligen" Wertebasis der "humanitären Großmacht" widerspricht und daher nicht in das Bild der Schweden als humanitäres und unendlich tolerantes Paradies und ideale Gesellschaft.